Die Stiftung soll ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke
im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“
der Abgabenverordnung verfolgen.
Zweck der Stiftung ist vornehmlich die finanzielle Förderung
von sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen in Soltau.
Sie soll sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen
die Teilnahme an Kultur und Bildung ermöglichen
sowie deren Integration in die Gesellschaft fördern.
Außerdem kann die Stiftung kulturelle Zwecke und Projekte in Soltau fördern,
die beispielsweise junge und alte Menschen zusammenbringen,
oder öffentliche kulturelle Veranstaltungen dahingehend fördern,
dem oben genannten Kreis den Zugang zu ermöglichen.